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Hundeführerschein

was bedeutet das für den Hundehalter?


Theorie
Ab 1. Juli 2013 müssen Hundehalter, die nicht nachweisen können, dass sie in den vergangenen 10 Jahren einen Hund 2 Jahre lang in eigener Verantwortung gehalten haben, den sogenannten Sachkundenachweis erbringen. Im Volksmund wird dieser Nachweis "Hundeführerschein" genannt.


Hatten sie also in den letzten 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre einen Hund auf Ihren Namen bei der Gemeinde gemeldet, dann ist eine theoretische Sachkundeprüfung vor dem Kauf eines Hundes abzulegen.

Ist diese erbracht berechtigt das zum Kauf, bzw. der Haltung eines Hundes. Dann muss allerdings innerhalb eines Jahres auch die praktische Prüfung abgelegt werden. Hierzu ist es nicht erforderlich den eigenen Hund zu führen.

Hundeführerschein
Hundeführerschein
https://youtu.be/9OEB597hyKM